FAUSTINA e.V. unterstützt Leistungs- und Spitzen-Faustball der weiblichen Nationalmannschaften.

Ratingen (DFBL/jal) — Aus aktuellem Anlass hat das Präsidium der DFBL in einer Telefonkonferenz am 12.12. folgendes zum Einsatz ausländischer Spieler/innen in der DFBL beschlossen
Unter Punkt 4.3.6 der SpOF "Teilnahmeberechtigung" wird folgender Punkt aufgenommen:
4.3.6.1.3 Ausländische Spieler, mit Wohnsitz im Ausland, können auf Antrag eine befristete DFBL-
Spielberechtung ausgestellt bekommen. Voraussetzung hierfür ist die Freigabe ihres nationalen Verbandes.
Dieser Beschluss ist ab sofort gültig, muss aber noch auf der nächsten Sitzung vom DFBL-Hauptausschuss bestätigt werden.